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AUSBILDUNG ZUM NOTFALLSANITÄTER FÜR RETTUNGSASSISTENTEN

Für Rettungsassistenten bestehen verschiedene Möglichkeiten der Ergänzungsausbildung zum Notfallsanitäter.

Neben der drei- und fünfjährigen dualen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter besteht für Rettungsassistenten bis zum 31.12.2023 die Möglichkeit, in Abhängigkeit von der Berufserfahrung, an einer Ergänzungsprüfung teilzunehmen. Hierfür gelten unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen, die den nachfolgenden Abschnitten entnommen werden können.

 

Darüber hinaus haben alle ausgebildeten Rettungsassistenten die Möglichkeit, sich der regulären staatlichen Vollprüfung zum Notfallsanitäter zu stellen. Hierzu bietet die ResQuality GmbH spezielle freiwillige Kompaktkurse „Durchstarter mit staatlicher Prüfung (DSP)“ an.

ÜBERSICHt

Tabelle EP.png

EP1

Der von der ResQuality GmbH angebotene freiwillige Ergänzungslehrgang für Rettungsassistenten, die über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, gliedert sich in maximal vier Module.

Sowohl das MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales), als auch die renommierten Rettungsdienstschulen in Nordrhein-Westfalen empfehlen die Teilnahme an einem 80-stündigen Vorbereitungslehrgang. In diesem bereiten wir Sie optimal auf die zu erwartenden Anforderungen in der mündlichen und praktischen Ergänzungsprüfung vor.

Abgehandelte Themengebiete:

- Kommunikation und Interaktion (10 UE)

- Handeln an Qualitätskriterien ausrichten (10 UE)

- Theoretische Prüfungsvorbereitung (20 UE)

- Praktische Prüfungsvorbereitung (Fallbeispiele) (40 UE)

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Module als gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für das Personal im Rettungsdienst gem. § 5 RettG NRW zu bescheinigen. Die ResQuality GmbH bietet pro Jahr bis zu vier Lehrgangsstarts am jeweiligen Schulstandort bis einschließlich 2023 an.

 

Zulassungs- voraussetzungen:

Folgende Unterlagen müssen spätestens 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der ResQuality GmbH eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung (ResQuality Formular Anlage 2)

  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit von mehr als 5 Jahren oder alternativ eine Bescheinigung über die Ableistung von mindestens 1350 Einsätzen zum Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) (ResQuality Formular Anlage 1)

  • Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent in beglaubigter Kopie

  • amtliches Ausweisdokument in beglaubigter Kopie

  • Zuweisung der zuständigen Behörde (ResQuality Formular Anlage 5)

EP2

Der von der ResQuality GmbH angebotene und gesetzlich geforderte schulische Ergänzungslehrgang umfasst 320 Stunden und ist in fünf Module unterteilt - diese werden zusammenhängend besucht.

 

Bis zur Ergänzungsprüfung müssen alle fünf Module, ein 80-stündiges Praktikum in der Klink sowie ein 80 Stunden umfassendes Lehrrettungswachenpraktikum nachgewiesen werden.

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Module als gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für das Personal im Rettungsdienst gem. § 5 RettG NRW zu bescheinigen. Die ResQuality GmbH bietet pro Jahr zwei Lehrgangsstarts am Schulstandort Dortmund bis 2023 an.

Zulassungs- voraussetzungen:

Folgende Unterlagen müssen spätestens zum Lehrgangsbeginn bei der ResQuality GmbH eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung (ResQuality Formular Anlage 2)

  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren oder alternativ eine Bescheinigung über die Ableistung von mindestens 810 Einsätzen zum Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) (ResQuality Formular Anlage 1)

  • Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent in beglaubigter Kopie

  • amtliches Ausweisdokument in beglaubigter Kopie

DSP

Für Rettungsassistenten mit einer Berufserfahrung von weniger als fünf Jahren haben wir als Alternative zur gesetzlich geregelten Ergänzungsausbildung einen Vorbereitungslehrgang auf die staatliche Vollprüfung zum Notfallsanitäter geschaffen.

 

Dieses Lehrgangsangebot richtet sich an Rettungsassistenten, die unabhängig von Ihrer beruflichen Tätigkeit, die Prüfung zum Notfallsanitäter absolvieren möchten. Inhaltlich werden die Themen der Notfallsanitäterausbildung, welche nicht Bestandteil der Rettungsassistentenausbildung waren, behandelt.

 

Der Durchstarter-Lehrgang muss zusammenhängend besucht werden und nimmt 5 Wochen in Vollzeitform in Anspruch.  An den Lehrgang schließt sich eine Heimlernphase von ca. 4 Wochen an, in der allerdings auch die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann. Unterstützt wird diese Lernphase durch Lehrbriefe und dient der Aufbereitung eventueller Wissenslücken. Die staatliche Vollprüfung nimmt eine Woche in Anspruch und findet direkt im Anschluss an die Heimlernphase statt. Der Weg zum Notfallsanitäter kann in dieser sehr komprimierten Form, inklusive der staatlichen Prüfung, innerhalb von zehn Wochen beschritten werden.

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Module als gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für das Personal im Rettungsdienst gem. § 5 RettG NRW zu bescheinigen. Die ResQuality GmbH bietet pro Jahr zwei Lehrgangsstarts pro Schulstandort bis einschließlich 2023 an.

Zulassungs- voraussetzungen:

Folgende Unterlagen müssen spätestens zum Lehrgangsbeginn bei der ResQuality GmbH eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Vollprüfung (ResQuality Formular Anlage 3)

  • Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent in beglaubigter Kopie

  • amtliches Ausweisdokument in beglaubigter Kopie

  • Zuweisung der zuständigen Behörde (ResQuality Formular Anlage 5)

Finanzierung

Selbstzahler

Wird der Kurs als Selbstzahler gebucht, müssen die Lehrgangsgebühren rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn auf dem Konto der ResQuality GmbH eingegangen sein.

Agentur für Arbeit/ Jobcenter

Die ResQuality GmbH ist seit Juli 2007 als Bildungsträger AZAV zertifiziert. Hierdurch ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit/ Jobcenter die angebotenen Ausbildungsgänge fördern. Setzen Sie sich hierzu mit uns und Ihrem zuständigen Arbeitsamt/ Jobcenter und deren Arbeitsberatern in Verbindung. Bei Förderung erhalten Sie von Ihrem Arbeitsamt/ Jobcenter einen Bildungsgutschein, den Sie vier Wochen vor Maßnahme Beginn bei uns eingereicht haben sollten.

Bundeswehr

Unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen haben ehemalige Zeitsoldaten der Bundeswehr Anspruch auf eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Auskunft hierzu kann Ihnen Ihr zuständiger Sachbearbeiter geben.

Nähre Informationen auch im Internet unter
www.bundeswehr.de

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Häufige fragen

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