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Ausbildung zum Rettungshelfer NRW

Die Ausbildung zum Rettungshelfer vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen für den Einsatz als Fahrer im Krankentransport, für eine qualifizierte Verwendung im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe und für sanitätsdienstliche Einsätze bei Veranstaltungen oder im Katastrophenschutz.

Der 80-stündige Theorieblock orientiert sich vollständig an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) und endet mit einer staatlichen Prüfung unter dem Vorsitz des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes. Für den abschließenden Erwerb der Qualifikation Rettungshelfer muss im Anschluss ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum an einer anerkannten Lehrrettungswache absolviert werden. (Innerhalb von einem Jahr abzuschließen) 

Innerhalb von 24 Monaten wird die Ausbildung zum Rettungshelfer nach Antragsstellung bei der zuständigen Behörde (Bei der die verkürzte Ausbildung absolviert werden soll) vollständig auf die Rettungssanitäterausbildung angerechnet.

Ausbildungsablauf

AUsbildungsablauf

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Der Beruf Rettungshelfer

Als Einstieg in den Rettungsdienst, beispielsweise für Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) / des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), oder für eine Tätigkeit im Sanitätsdienst, bieten wir die Ausbildung zum Rettungshelfer NRW an. Die Qualifikation zum Rettungshelfer befähigt den Absolventen im Bereich des qualifizierten Krankentransportes, als Teil des Teams, die Funktion des Fahrers zu übernehmen (Transportführer und somit medizinisch Verantwortlicher ist der Rettungssanitäter).

Hierbei wird der Rettungshelfer allerdings nicht nur als Fahrer des Krankentransportwagens (KTW) eingesetzt, sondern er unterstützt den Rettungssanitäter bei der Grundversorgung des Patienten und hilft, den Patienten aus dem häuslichen Umfeld, einer Klinik, Altenheim oder einer Arztpraxis zu verlegen.

 

Da sich Patienten, die qualifiziert transportiert werden, jederzeit vom Gesundheitszustand verschlechtern können, ist es um so wichtiger, dass auch der Rettungshelfer eine fundierte Basisqualifikation erhält. Neben dem Einsatz im Krankentransport ist der Rettungshelfer bereits so weit ausgebildet, dass er die Besatzung des Rettungswagens als qualifiziertes drittes Teammitglied ergänzen kann. Die Mindestbesatzung eines Rettungswagens (RTW) ist als Transportführer der Notfallsanitäter und als Fahrer der Rettungssanitäter.

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Neben dem Einsatz im Krankentransport und als Unterstützer in der Notfallrettung, kann der Rettungshelfer auch im Rahmen von Sanitätsdiensten mitwirken. Ferner eignet sich der Rettungshelfer NRW als Ausbilder für Erste-Hilfe-Lehrgänge bei Hilfsorganisationen oder entsprechend anerkannten Schulen. Bevor er diese Lehrgänge leiten kann, muss er jedoch eine Weiterbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder absolvieren.    

Auf einen blick

Dritter Helfer im Rettungsdienst

Fahrer im Krankentransport

Infografik Rettungshelfer

Vier Wochen Ausbildung

Ausbilder für Erste Hilfe

Voll auf Rettungssanitäterausbildung anrechenbar

Die Weiterbildung zum Rettungshelfer vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen für den Einsatz als Fahrer im Krankentransport, für eine qualifizierte Verwendung im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe und für sanitätsdienstliche Einsätze bei Veranstaltungen oder im Katastrophenschutz.​

AUsbildungsinhalte

Inhalte der schulischen ausbildung

Der 80-stündige Theorieblock (2 Wochen) orientiert sich vollständig an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) und endet mit einer staatlichen Prüfung unter dem Vorsitz eines fachlich  geeigneten Vertreters der jeweils zuständigen Behörde.

 

Während der theoretischen Ausbildung an unserer staatlich anerkannten Notfallsanitäterschule werden Themen unterrichtet wie

  • Oganisatorische Grundlagen

  • im Krankentransport und in der Notfallrettung mitwirken

  • sich in Krankentransport und Notfallrettung angemessen verhalten

  • verschiedene rechtliche Fragestellungen berücksichtigen

  • bei der standardisierten Patientenversorgung mitwirken

  • nach hygienischen Grundsätzen arbeiten

  • Transport und Übergabe durchführen

  • sich in besonderen Einsatzlagen (MANV, Amok, Terror, CBRN) angemessen verhalten

  • Menschen mit A-B-C-D-E Problemen versorgen

  • Menschen mit Verletzungen versorgen

  • Menschen mit abdominellen Beschwerden versorgen

  • Menschen mit Infektionskrankheiten/-gefährdungen versorgen

 

Neben den theoretischen Inhalten werden auch praktische Fähigkeiten, wie das Herangehen an einen Patienten mittels ABCDE Schema, Einzelmaßnahmen wie Wundversorgung und Immobilisation von Knochenbrüchen, Blutdruck- und Blutzuckermessung und die Assistenz verschiedener medizinischer Maßnahmen trainiert.

 

Der Teilnehmer wird beim Lernen von den Fachdozenten unterstützt und zielgerichtet auf die staatliche Prüfung vorbereitet.  

Stundenplan

Prüfung und praktikum

Für die Ausstellung des Zeugnisses "Rettungshelfer" muss im Anschluss an die staatliche Prüfung, die am letzten Lehrgangstag stattfindet, ein 80-stündiges Praktikum an einer anerkannten Lehrrettungswache absolviert werden, wobei mindestens 50 Prozent der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen.

 

Sollte der Teilnehmer die Ausbildung z. B. berufsbedingt nicht in der Mindestausbildungszeit absolvieren können, besteht die Möglichkeit die Ausbildung innerhalb von einem Jahr abzuschießen.  

Buchen

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  1. Zulassungsvoraussetzungen checken

  2. Aktuelle Termine checken

  3. Dienstvertrag hier herunterladen

  4. Dienstvertrag ausfüllen 

  5. Ausgefüllten Dienstvertrag postalisch an unseren Verwaltungssitz in Dortmund schicken

  6. Nach Erhalt von Buchungsbestätigung und Rechnung per Post,  diese bezahlen

  7. Willkommen im Kurs - Ihr Platz ist Ihnen sicher =)

Voraussetzungen

Zulassungs- voraussetzungen Kurs und Prüfung
Frist: 1 Woche vor Kursbeginn

Identitätsnachweis
Personalausweiskopie in amtlich beglaubigter Abschrift (Vollendung des 17. Lebensjahres erforderlich) Der Identitätsnachweis muss zum Ausbildungsbeginn gültig sein.

 

Ärztliches Attest auf amtlichem Muster

nicht älter als drei Monate vor Ausbildungsbeginn 
(Vordruck im Download-Bereich, Anlage 13 RettAPrV NRW)

Nachweis Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde), (Bei ausländischen Abschlüssen muss eine Anerkennung durch die Schulbehörde eingereicht werden)

Amtliches Führungszeugnis im Original (Belegart N), nicht älter als 3 Monate zu Prüfungsbeginn (Sollten Einträge vorhanden sein, ist eine vorherige Klärung notwendig!)

Nachweis Sprachniveau (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen.

Antrag auf Zulassung zur Prüfung (ARH)
mit der Erklärung zu Prüfungsversuchen (Download-Bereich)

Abfrage Praktikum zum Nachweis Praktikumsplatz der genehmigten Lehrrettungswache, sofern nicht bei uns gebucht.  

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Weiterqualifikation

Weiterqualifikation vom

Rettungshelfer zum Rettungssanitäter

Innerhalb von 24 Monaten wird die Ausbildung zum Rettungshelfer nach Antragsstellung beim zuständigen Gesundheitsamt der Stadt, in der der Aufbaulehrgang geplant ist, vollständig auf die Rettungssanitäterausbildung angerechnet. Hierbei besucht der Teilnehmer die 3. bis 6. Woche des theoretischen Fachlehrgangs zum Rettungssanitäter, absolviert ein 80-stündiges Praktikum in einem Krankenhaus in verschiedenen Fachabteilungen und ein weiteres 80-stündiges Praktikum auf der Rettungswache. Hiermit hat der Auszubildende alle Teile erfolgreich absolviert, die für die Zulassung zum Abschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung zum Rettungssanitäter notwendig sind.

Unterkunft

Sie kommen von weiter weg und wissen nicht, wo Sie übernachten sollen, oder möchten sich ganz in Ruhe auf die Ausbildung konzentrieren, ohne zu pendeln? 

Gerne bieten wir Ihnen an unserem Schulstandort in Dortmund eine von unseren Schülerwohnungen an. Vermerken Sie diesen Wunsch einfach bei Ihrer Anmeldung.

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FAQ
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