Ausbildung zum RETTUNGSSANITÄTER
Der rettungssanitäter
Allgemeines
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und in der Notfallrettung. Auch wenn die Rettungssanitäterausbildung im Vergleich zur 3-jährigen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter mit einer Ausbildungsdauer von 520 Ausbildungsstunden sehr kurz erscheint, werden innerhalb dieser Zeit fundierte Inhalte vermittelt. Der Rettungssanitäter ist somit die zweithöchste nichtärztliche Qualifikationsstufe im Rettungsdienst und fester Bestandteil im Krankentransport und der Notfallrettung.
Karriereaussichten
Die Chancen, als Rettungssanitäter eine hauptamtliche Beschäftigung im Krankentransport und der Notfallrettung zu erhalten, waren wahrscheinlich nie besser. Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und des Rettungsdienstes kommt es seit Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Einsatzzahlen.
Ferner ist durch die Schaffung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter auch für den Rettungssanitäter ein fester Platz im Bereich der Notfallrettung geschaffen worden. Für Rettungssanitäter gibt es zudem diverse Möglichkeiten sich weiterzubilden, was dazu führt, dass dieser auch in leitenden Funktionen, wie z. B. im Bereich des Sanitätsdienstes oder als Leiter von kleinen Wachen, eingesetzt werden kann. Zusätzlich kann der Rettungssanitäter auf der Wache Sonderrollen übernehmen, wie zum Beispiel, nach vorheriger Ausbildung, die des Desinfektors oder als Disponent in Krankentransportleitstellen.
EIn Sprungbrett in die Notfallsanitäter-ausbildung?!
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eindeutig als Möglichkeit zu sehen, einen Ausbildungsplatz als Notfallsanitäter zu erhalten. Der große Vorteil ist, dass die Teilnehmer durch die vorgeschaltete Ausbildung zum Rettungssanitäter einen weitreichenden Einblick in die Tätigkeit des Rettungsdienstes erhalten und sichergestellt wird, dass das Ausbildungsziel Notfallsanitäter auch tatsächlich den persönlichen Vorstellungen einer langfristigen Beschäftigung entspricht. Viele Dienststellen (Feuerwehren, Hilfsorganisationen und private Rettungsdienste), die für die Vergabe von freien Ausbildungsplätzen zum Notfallsanitäter zuständig sind, greifen gerne auf bereits ausgebildete Rettungssanitäter zurück, da hierdurch der Auszubildende zum einen bereits flexibler eingesetzt werden kann und zum anderen das Risiko minimiert wird, dass der Auszubildende die Ausbildung frühzeitig abbricht, da ihm das Berufsfeld im praktischen Alltag nicht zusagt.
Die ausbildung
Während der schulischen Ausbildung zum Rettungssanitäter werden alle notwendigen Kenntnisse für den Einsatz als Transportführer im Krankentransport und als Besatzungsmitglied auf einem Rettungswagen vermittelt.
Ausbildungsablauf
theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang)
Die theoretische Ausbildung von 240 Unterrichtseinheiten basiert vollständig auf den rechtlichen Vorgaben (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW)) und endet mit einer staatlichen Prüfung unter dem Vorsitz der jeweils zuständigen Behörde.
In der theoretischen Ausbildung an der staatlich anerkannten Notfallsanitäterschule werden Themengebiete, wie der anatomische und funktionelle Aufbau des menschlichen Körpers, die Krankheitslehre (Pathophysiologie), Organisation des Krankentransportes und der Notfallrettung, Einsatztaktik und Recht vermittelt.
Die Durchführung praktischer Übungen und das Erlernen von handwerklichen Skills, wie zum Beispiel dem Vorbereiten einer Intubation und das Training von Patientenversorgung im Team im Rahmen von Fallbeispielen, runden die schulische Ausbildung ab und schaffen optimale Voraussetzungen, um sich im Praktikum als Teil eines Teams zu bewähren.
klinisch-praktische Ausbildung
Für den Erwerb der Qualifikation Rettungssanitäter muss eine klinisch-praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung im Umfang von 80 Ausbildungsstunden erfolgen.
Die klinisch-praktische Ausbildung kann außer in einem Krankenhaus auch in einer anderen geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung erfolgen (z.B. ambulante OP-Zentren, Medizinische Versorgungszentren, o.a.). Hierbei ist das Ausbildungsziel zu berücksichtigen. Ein Einsatz soll mindestens in den Bereichen Anästhesie, OP (inkl. Ein- und Ausleitung, Aufwachraum) und auf einer Überwachungseinheit erfolgen.
Die Durchführung der klinisch-praktischen Ausbildung muss durch Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter organisiert werden. Hierzu gibt es genaue Ausbildungsanweisungen.
Die klinisch-praktische Ausbildung soll zusammenhängend durchgeführt werden. Es kann für ehrenamtliche Mitarbeiter in höchstens zwei Abschnitte zu je 40 Stunden gegliedert werden und soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
praktische ausbildung auf der rettungswache
Der dritte Ausbildungsabschnitt ist die praktische Ausbildung von mindestens 160 Ausbildungsstunden an einer anerkannten Lehrrettungswache. Der Auszubildende wird durch Einsatz als Praktikant auf dem Krankentransport und Rettungswagen an seinen zukünftigen Aufgabenbereich herangeführt. Das Praktikum erfolgt in Verantwortung einer benannten Praxisanleiterin beziehungsweise eines benannten Praxisanleiters.
Durch eine entsprechende Dienstplangestaltung hat der Praktikumsgeber zu gewährleisten, dass der Praktikant während der praktischen Tätigkeit zumindest die Hälfte der Stunden (80) in der Notfallrettung absolviert.
Bitte sprechen Sie die Vorgaben vor dem Antritt Ihrer praktischen Ausbildung mit den jeweiligen Praktikumsstellen (Rettungswache und Klinikum) ab. In der Regel wird jedoch folgendes gefordert:
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Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (ArbMedVV) (G42/G24)
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Impfung gegen Hepatitis B sowie Masern
Zudem empfehlen wir vor Antritt der Praktika eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, welche speziell für Rettungsdienstmitarbeiter vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst DBRD e.V. angeboten wird.
Abschlusslehrgang und staatl. Prüfung
Nachdem der schulische Teil der Ausbildung und das Klinik- und Rettungswachenpraktikum erfolgreich absolviert wurden, steht der staatlichen Prüfung zum Rettungssanitäter nichts mehr im Wege.
Die Prüfung findet gem. der rechtlichen Vorgaben nach einem Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten statt. Neben einer Wiederholung von theoretischen Inhalten, werden die Teilnehmer noch einmal gezielt auf die praktische Prüfung und ihre Anforderungen vorbereitet. So üben Sie gemeinsam mit Ihrem bereits zugelosten Prüfungspartner gezielt prüfungsrelevante Skills, wie Reanimation oder die gemeinsame Notfallversorgung im Fallbeispiel.
Die Prüfung zum Rettungssanitäter besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil.
schriftliche prüfung
Die schriftliche Prüfung zum Rettungssanitäter umfasst eine zweistündige Klausur, die zu 50% in Form von Antwort-Auswahlverfahren zulässig ist. Die Inhalte der Prüfung erstrecken sich auf die gesamten Ausbildungsinhalte, wie zum Beispiel: Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers, Fachterminologie, Einsatztaktik, allgemeine und spezielle Krankheitslehre, berufsspezifische Rechtsfragen, etc.
praktische prüfung
Der fachpraktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Demonstration von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Prüfungsteilnehmerin beziehungsweise der Prüfungsteilnehmer übernimmt in der Funktion als Teamführerin beziehungsweise Teamführer bei zwei vorgegebenen Fallbeispielen die anfallenden Aufgaben.
Eines der Fallbeispiele muss aus dem Bereich der notfallmedizinischen Versorgung und eines aus dem Bereich Herzkreislaufstillstand mit Reanimation stammen. Beide Fallbeispiele werden durch ein Fachgespräch ergänzt.
Die Praktische Prüfung wird im Team aus zwei Personen gemeinsam absolviert. Ihr Teampartner wird Ihnen am Anfang des Kurses zugelost.
Einzureichende Unterlagen für den Fachlehrgang RS (1 Woche vor Kursbeginn)
Identitätsnachweis z.B. Personalausweiskopie oder Reisepass
(Vollendung des 17. Lebensjahres erforderlich) Der Identitätsnachweis muss zum Ausbildungsbeginn gültig sein.
Ärztliches Attest auf amtlichem Muster
nicht älter als drei Monate vor Ausbildungsbeginn (Anlage 13 RettAPrV NRW)
Nachweis Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde), (Bei ausländischen Abschlüssen muss eine Anerkennung durch die Schulbehörde eingereicht werden)
Amtliches Führungszeugnis im Original (Belegart N), nicht älter als 3 Monate zu Lehrgangsbeginn (Sollten Einträge vorhanden sein, ist eine vorherige Klärung notwendig!)
Alternativ eine eidesstattliche Versicherung nach Anlage 14 RettAPrV NRW (Beigefügt).
Nachweis Sprachniveau (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen.
Einzureichende Unterlagen für den Fachlehrgang RS (1 Woche vor Kursbeginn)
Identitätsnachweis z.B. Personalausweiskopie oder Reisepass
(Vollendung des 17. Lebensjahres erforderlich) Der Identitätsnachweis muss zum Ausbildungsbeginn gültig sein.
Amtliches Führungszeugnis im Original (Belegart N), nicht älter als 3 Monate zu Lehrgangsbeginn (Sollten Einträge vorhanden sein, ist eine vorherige Klärung notwendig!)
Alternativ eine eidesstattliche Versicherung nach Anlage 14 RettAPrV NRW (Beigefügt).
Nachweis Sprachniveau (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen.
Nachdem Sie uns den Dienstvertrag zugeschickt haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit allen wichtigen Informationen. Auch die notwendigen Vordrucke erhalten Sie in dem Schreiben.
Hier finden Sie einen Überblick über die Unterlagen, die wir eine Woche vor Kursbeginn von Ihnen benötigen. Diese Unterlagen sind für eine Teilnahme am Fachlehrgang notwendig.
Einzureichende Unterlagen für den Fachlehrgang RS (1 Woche vor Kursbeginn)
Identitätsnachweis z.B. Personalausweiskopie oder Reisepass
(Vollendung des 17. Lebensjahres erforderlich) Der Identitätsnachweis muss zum Ausbildungsbeginn gültig sein.
Ärztliches Attest auf amtlichem Muster
nicht älter als drei Monate vor Ausbildungsbeginn (Anlage 13 RettAPrV NRW)
Nachweis Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde), (Bei ausländischen Abschlüssen muss eine Anerkennung durch die Schulbehörde eingereicht werden)
Amtliches Führungszeugnis im Original (Belegart N), nicht älter als 3 Monate zu Lehrgangsbeginn (Sollten Einträge vorhanden sein, ist eine vorherige Klärung notwendig!)
Alternativ eine eidesstattliche Versicherung nach Anlage 14 RettAPrV NRW (Erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung).
Nachweis Sprachniveau (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen.
Abfrage Praktikum zum Nachweis Praktikumsplätze der klinisch-praktischen Ausbildung und der genehmigten Lehrrettungswache, sofern nicht bei uns gebucht.
Einzureichende Unterlagen für den Abschlusslehrgang und Prüfung
(4 Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs)
Sollten Sie den Abschlusslehrgang und Prüfung zum Rettungssanitäter gebucht haben, benötigen wir folgende Unterlagen, 4 Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs. Die Frist ist ganz wichtig zu beachten. Wir müssen Sie beim Vorsitz des Prüfungsausschusses zur Prüfung anmelden. Sollten Sie die Unterlagen nicht zu diesem Zeitpunkt vorlegen können, wird leider die Zulassungsfrist zur Prüfung überschritten und Sie haben keine Möglichkeit der Teilnahme an der Prüfung.
Führungszeugnis Belegart N, nicht älter als 3 Monate zum Beginn des Abschlusslehrgangs
Einen Identitätsnachweis der zu prüfenden Person in amtlich beglaubigter Abschrift
Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der theoretisch-praktischen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 (Anlage 3) (Erhalten Sie am Ende des Fachlehrgang von uns)
Gegebenenfalls Nachweise über den Erlass von Ausbildungsabschnitten oder Nachweis über die Verkürzung der theoretischen Ausbildung nach §§ 19, 20 RettAPrVo NRW
Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit der Erklärung zu Prüfungsversuchen (Vordruck Erhalten Sie von uns)
Lehrgangskosten
Die Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte unserem Dienstvertrag auf der Download Seite.
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Förderung über die
Agentur für Arbeit/ JobCenter
Die ResQuality GmbH ist seit Juli 2007 als Bildungsträger AZAV zertifiziert. Hierdurch ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit / das JobCenter die angebotenen Ausbildungsgänge fördern. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt/JobCenter und deren Arbeitsberatern in Verbindung. Bei Förderung erhalten Sie von Ihrem Arbeitsamt/JobCenter einen Bildungsgutschein, den Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung bei uns einreichen. Die Lehrgans- und Prüfungsgebühren werden somit vom Arbeitsamt/Jobcenter übernommen und direkt per Bildungsgutschein abgerechnet.
Nähere Informationen finden sie HIER
Unterkunft
Sie kommen von weiter weg und wissen nicht, wo Sie übernachten sollen, oder möchten sich ganz in Ruhe auf die Ausbildung konzentrieren, ohne zu pendeln?
Gerne bieten wir Ihnen an unserem Schulstandort in Dortmund eine von unseren Schülerwohnungen an. Vermerken Sie diesen Wunsch einfach bei Ihrer Anmeldung.
häufige fragen
Hier suchen
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Bieten Sie eine Finanzierung an?Leider bieten wir keine Finanzierung an. Eine Teilnahme ist aber über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und des JobCenter möglich. Wir sind entsprechend zertifiziert.
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Wann sind die nächsten Starttermine?Die aktuellen Starttermine unserer Aus- und Weiterbildungen im Rettungsdienst finden Sie finden Sie im Download-Bereich.
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Wo kann ich die Dienstverträge herunterladen?Im Download-Bereich unserer Homepage finden Sie den Dienstvertrag für eine Anmeldung. Diesen schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt an unsere Verwaltung in Dortmund.
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Brauche ich einen Führerschein?Für die Ausbildung, sowie die Tätigkeit im Rettungsdienst ist ein Führerschein nicht zwingend notwendig. Jedoch erhöhen sich die Wahrscheinlichkeit in der Notfallrettung eingesetzt zu werden, wenn der Bewerber bereits über einen Führerschein der Klasse B, oder noch besser C1 verfügt, da Rettungswagen in der Regel mehr als 3,5t wiegen.
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Wie ist der Tagesablauf?Die von der ResQuality GmbH angebotenen Schulungen finden grundsätzlich in Vollzeitform statt. Der Unterricht beginnt, wenn nicht anders kommuniziert, um 09:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr (EP1, EP2, DSP teilweise 18:00), wobei pro Tag acht (ggf. zehn) Unterrichtseinheiten á 45 Minuten durchgeführt werden. Der Unterricht ist - wenn möglich - so aufgebaut, dass bis zur Mittagspause die theoretische Unterrichtsvermittlung stattfindet und danach das theoretische Wissen in Form von Fallbeispielen in die Praxis umgesetzt wird.
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Muss ich mir Dienstkleidung kaufen?Für den Fachlehrgang und die Prüfung wird keine Dienstkleidung benötigt. Zum Praktikumsbeginn im Krankenhaus oder Rettungswache benötigen sie dementsprechende Dienstkleidung. Diese wird Ihnen im Regelfall vom Praktikumsbetrieb gestellt. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Praktikumsstelle rechtzeitig ab.