Rettungsassistent Ausbildung & Rettungssanitäter Ausbildung

 
Willkommen arrow Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt an unserer staatlich anerkannten Berufsfachschule, mehrere Möglichkeiten die Ausbildung zu finanzieren. Es stehen Ihnen hierbei für Rückfragen gern unsere Fachberater zur Verfügung die Sie auch persönlich beraten können.

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern werden die Lehrgangsgebühren sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig. Bei Anmeldung kurz vor Ausbildungsbeginn ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungseingang auf das Schulkonto einzuzahlen. Diese Form hat den Vorteil, dass die Ausbildungsgebühren ca. 11% günstiger sind als bei der Ratenzahlung.

Selbstzahler/ Ratenzahlung

Bei dieser Form die Ausbildung zu finanzieren, ist im Dienstvertrag in der Rubrik „Kostenträger“, Selbstzahler/ Ratenzahlung anzukreuzen. Sofern Sie sich hierfür entschieden haben ist die erste Rate zum 15. des Monats vor Ausbildungsbeginn von Ihnen dann jeweils zum 15. Tag der Folgemonate auf das Schulkonto zu überweisen. Hierbei ist auf eine pünktliche Bezahlung zu achten, da sonst der Gesamtbetrag sofort fällig wird.

logo__bildungskredit__100pxlpropertydefault.jpg

Die Bundesregierung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Dieser Kredit dient der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BaföG) erfassten Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Der Vorteil des Kredites ist, dass dieser sehr Zinsgünstig angeboten wird und erst nach Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in kleinen Raten zurückgezahlt werden muss.

Nähere Informationen auch im Internet unter www.bildungskredit.de

bafoeg-logo_klein_neu_rdax_160x45.jpg

Nach dem BaföG können Kosten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gefördert werden, da unsere Einrichtung vom BaföG- Amt anerkannt ist. Auskünfte hierüber erteilt Ihnen das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Nähre Informationen auch im Internet unter: www.das-neue-bafoeg.de

678px-bundeswehr_logo.jpg

Unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen haben ehemalige Zeitsoldaten der Bundeswehr Anspruch auf eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Auskunft hierzu kann Ihnen Ihr zuständiger Sachbearbeiter geben.

Nähre Informationen auch im Internet unter: www.bundeswehr.de

azwv.pngba__logopropertyvalue.gif 

In jedem Ausbildungsgang ist es möglich, dass maximal fünf Teilnehmer gefördert durch das Arbeitsamt teilnehmen können. Hierbei ist jedoch im Einzellfall zu prüfen, ob Sie die persönlichen Vorraussetzungen für eine Förderung mitbringen. Setzen Sie sich hierzu mit uns und Ihrem zuständigen Arbeitsamt und deren Arbeitsberatern in Verbindung.

Bei Förderung erhalten Sie von Ihrem Arbeitsamt einen Bildungsgutschein den Sie vor vier Wochen vor Maßnahmebeginn bei uns eingereicht haben sollten. Die Rechnung die Sie von uns mit der Buchungsbestätigung erhalten haben reichen Sie bitte beim Arbeitsamt ein.

Nähre Informationen auch im Internet unter: www.arbeitsamt.de