Rettungsdienst-Fachbegriffe | |
Unser Glossar bietet Euch kurze Erläuterungen zu Fachbegriffen rund um den Rettungsdienst, denen Ihr während Eurer Ausbildung zum Rettungsassistenten oder Eurer Rettungssanitäter-Ausbildung sicher begegnen werdet. | |
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| Notartz | Die Notärztin oder Notarzt hat die Aufgabe bei lebensbedrohlichen Krankheiten oder Verletzungen ärztliche Maßnahmen durchzuführen und somit die Transportfähigkeit von Notfallpatienten sicherzustellen. Die Notärztin oder der Notarzt wird dabei von der Rettungsassistentin oder dem Rettungsassistenten unterstützt. Soweit die Aufgabe des Rettungsdienstes dem nicht entgegenstellt, kann sich die Notärztin oder der Notarzt in einem geeigneten Krankenhaus bereithalten. Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) befindet sich am Aufenthaltsort der Notärztin oder des Notarztes. Die Notärztin oder der Notarzt muß den sogenannten Fachkundenachweis Rettungsdienst erbringen. Ein einfaches Medizinstudium reicht nicht aus, da die präklinische Notfallmedizin sehr facettenreich ist. Die Notärztin und der Notarzt müssen bestimmte Maßnahmen, die vor Ort die einzige Chance für den Patienten bedeuten, beherrschen. Der Notarzt ist an das rettungsdienstliche System vor Ort gebunden und führt nicht - wie z.B. der kassenärztliche Notdienst - Hausbesuche bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen durch. |
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