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Fortbildung für das Personal im Rettungsdienst (30 Stunden)

Fortbildung für das Personal im Rettungsdienst (30 Stunden)

a-28a-die-fort-und-weiterbildung.jpgDie von unserem Institut angebotene Fortbildung beruht auf § 5 Abs. 2 Rettungsassistentengesetz, wonach sich das im Rettungsdienst tätige Personal einer 30-stündigen Fortbildung unterziehen muss.

Die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst tätigen Personals ist eine wichtige Komponente, um eine Qualitätssicherung zu erreichen. Die Themen der einzelnen Veranstaltungen sind so ausgewählt, dass vorhandenes Wissen aufgefrischt wird und darüber hinaus Neuerungen vermittelt werden.


Nicht nur die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber zur jährlichen Fortbildung, sondern auch die moralische Verpflichtung gegenüber dem Patienten erfordert in hohem Maße diese Bereitschaft.

Die Themen der von unserer Einrichtung durchgeführten Fortbildungen orientieren sich an den Vorgaben der European Resuscitation Council und der ILCOR- Richtlinien an den Qualitätsanforderungen eines modernen Rettungsdienstes.