| Rettungssanitäter Ausbildung |
Rettungssanitäter Ausbildung
Bis zum Erlass des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG aus dem Jahre 1989 gab es nur Rettungssanitäter im Rettungsdienst. Da es nunmehr die Berufsbezeichnung Rettungsassistent gibt, hat sich die Tätigkeit des Rettungssanitäters bis heute stark verändert. Die Aufgaben des Rettungssanitäters sind umfangreich, denn er wird werden neben Rettungsassistenten und Notärzten eingesetzt, um Notfallpatienten fachgerecht zu versorgen. Da sich der Zustand eines Patienten auf dem Transport im Krankentransportwagen verschlechtern kann und der Rettungssanitäter als Transportführer eingesetzt ist, muss er durch eine gute Ausbildung in die Lage versetzt werden, die unerlässlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen auch selbstständig durchführen zu können. Nach der Ausbildung zum Rettungssanitäter steht der aktiven Mitarbeit im Rettungsdienst nichts mehr im Wege. Die ab dem Abschluss zum Rettungssanitäter geleisteten Stunden im Rettungsdienst können zu 80% auf die praktische Tätigkeit (1600 Stunden), die zur Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert werden müssen, angerechnet werden. Die gesamte Ausbildung zum Rettungssanitäter wird nach § 8.2 RettAssG ebenfalls auf die Ausbildung zum Rettungsassistenten angerechnet. Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (RettSanAPO NW)vom Januar 2000. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Rettungssanitäter können Sie eine verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter verläuft in vier Ausbildungsabschnitten und umfasst 520 Stunden. Ausbildungsabschnitt Block A - Theoretische AusbildungIn unserem Rettungsdienstschule erhalten Sie sowohl eine fundierte Ausbildung in den theoretischen Themenbereichen als auch in der Praxis, auf die unsere Einrichtung einen besonderen Schwerpunkt gesetzt hat. Bei der Unterrichtsgestaltung richtet sich unser Institut nach den neuesten Richtlinien der Erwachsenenbildung und setzt zur praxisnahen Gestaltung die modernsten rettungsdienstlichen Geräte ein. Ausbildungsabschnitt Block B - Klinische AusbildungWährend eines vierwöchigen Klinikpraktikums (160 Stunden) wird der angehende Rettungssanitäter in folgenden Bereichen des Krankenhauses eingesetzt.
Den geltenden Themenkatalog, der innerhalb dieser Ausbildung absolviert werden soll, finden Sie in dem Berichtsheft, welches Ihnen zum Ende der theoretischen Ausbildung von der Schule ausgehändigt wird. Dieses Berichtsheft wird Sie während der gesamten Ausbildung begleiten und dient als Ausbildungsnachweis für alle Bereiche, die Sie durchlaufen werden. Ausbildungsabschnitt Block C - Ausbildung im RettungsdienstDieses Praktikum besteht aus einer vierwöchigen (160 Stunden) Ausbildung an einer nach § 7 RettAssG zur Annahme von Praktikanten ermächtigen Lehrrettungswache. Dort werden Sie als Praktikant auf verschiedenen Rettungsmitteln wie z.B. Krankentransportwagen, Rettungswagen und Notarztwagen eingesetzt. In diesem Praktikum können Sie erlernte Fähigkeiten in der Versorgung von Notfallpatienten und deren Betreuung unter Aufsicht eines erfahrenen Lehrrettungsassistenten in die Praxis umsetzen. Die Betreuung unserer Lehrgangsteilnehmer während aller Ausbildungsabschnitte ist bei Auftreten von Problemen und Fragen selbstverständlich. Ausbildungsabschnitt Block D - Abschlusslehrgang mit staatlicher PrüfungDie erlernten Fähigkeiten der Ausbildungsabschnitte A bis C werden in einem 40-stündigen einwöchigen Lehrgang in unserem Institut unter Berücksichtigung aller geleisteten Ausbildungsabschnitte noch einmal kurz aufgearbeitet. Mit dem Bestehen einer staatlichen Prüfung, die unter dem Vorsitz des Gesundheitsamtes der Stadt Essen in unser Einrichtung durchgeführt wird und einen schriftlichern, praktischen und mündlichen Teil beinhaltet, findet die Ausbildung zum Rettungssanitäter ihren Abschluss. |

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