| Rettungshelfer Ausbildung |
Rettungshelfer Ausbildung
Grundlage für die Ausbildung zum Rettungshelfer ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie die vierwöchige theoretische Ausbildung zum Rettungshelfer absolviert haben, so ist es innerhalb von zwei Jahren möglich, die erforderlichen Praktika nachzuweisen und sich direkt der Prüfung zum Rettungssanitäter zu unterziehen. Dies ist gerade für Berufstätige von Vorteil, die nicht die Zeit finden, sofort die Ausbildung zum Rettungssanitäter am Stück zu absolvieren. PrüfungAm letzten Tag der Ausbildung findet eine einstündige schriftliche Prüfung statt, in der die in der Ausbildung durchgenommenen Ausbildungsinhalte überprüft werden. Des Weiteren muss der angehende Rettungshelfer ein Fallbeispiel erfolgreich absolvieren und beweisen, dass er in der Lage ist, einen Patienten fachgerecht zu versorgen. Die Prüfung findet in der Schule vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. PraktikumWährend eines 80-stündigen Praktikums an einer Lehrrettungswache hat der angehende Rettungshelfer die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeit des Rettungsdienstes zu bekommen. Hierbei wird er angeleitet, dem Rettungssanitäter, dem Rettungsassistenten und dem Notarzt bei Einsätzen hilfreich zur Hand zu gehen. ZeugnisNachdem beide Ausbildungsbereiche erfolgreich absolviert wurden, erstellt das Gesundheitsamt der Stadt Essen ein Zeugnis, das berechtigt, als Rettungshelfer tätig zu werden. ZulassungsvoraussetzungenFür die Ausbildung zum Rettungshelfer sind folgende Voraussetzungen/ Unterlagen vor Ausbildungsbeginn zu erbringen/ einzureichen:
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Ziel der Ausbildung zum Rettungshelfer ist, dem Teilnehmer einen ersten Einblick in den Rettungsdienst zu ermöglichen und ihn als Fahrer für den Krankentransport zu qualifizieren. Er wird vorwiegend im qualifizierten Krankentransport eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, in Zusammenarbeit mit einem Rettungssanitäter Nichtnotfallpatienten auf dem Weg zum Arzt, ins Krankenhaus oder eine Spezialklinik zu begleiten. Gerade die psychosozialen Aspekte im Umgang mit Menschen stehen hierbei im Vordergrund. Da sich der Zustand eines Patienten auf dem Transport jederzeit verschlechtern kann, muss auch der Rettungshelfer über ein fundiertes medizinisches Grundwissen verfügen, d.h. der Rettungshelfer muss durch eine fundierte Ausbildung in die Lage versetzt werden, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes professionelle Erste Hilfe leisten zu können. Hierbei hat der Rettungshelfer keinen eigenen Verantwortungsbereich, so dass diese Ausbildung als idealer Einstig in den Rettungsdienst zu verstehen ist.