Rettungsassistent Ausbildung & Rettungssanitäter Ausbildung

 
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Stufen-Ausbildung Rettungsassistent

Stufen-Ausbildung zum Rettungsassistenten
(inkl. der Ausbildung zum Rettungssanitäter)

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Inhalt und Umfang der Stufenausbildung zum Rettungsassistenten

Sie haben an unserem Institut die Möglichkeit, die Ausbildung zum Rettungsassistenten von der Basis her zu beginnen, indem Sie zunächst die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolvieren. Unsere Lehrgänge sind grundsätzlich so geplant, dass nach erfolgreichem Abschluss der Rettungssanitäterausbildung die Möglichkeit besteht, direkt im Anschluss in den Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten nach § 8.2 RettAssG einzusteigen.

Durch die aufeinander folgenden Ausbildungsstufen ist zum einen gewährleistet, dass der Teilnehmer kontinuierlich seinem Ziel näher gebracht und optimal auf das Staatsexamen vorbereitet wird und zum anderen erhält der Teilnehmer nach 13 Wochen ein Zeugnis zum Rettungssanitäter. Die Stufen-Ausbildung zum Rettungsassistenten beginnt demnach mit der Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Im Anschluss an die Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter beginnt der Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten am folgenden Montag und dauert inklusive Staatsexamen 420 Stunden. Zunächst durchläuft der Teilnehmer eine theoretische und fachpraktische Ausbildung in unserer Einrichtung von 10 Wochen(ca. 400 Stunden).

Nach der schulischen Ausbildung schließt sich nun ein Krankenhauspraktikum an, in welchem der Teilnehmer in folgenden Bereichen eingesetzt wird:

60 Stunden              Allgemeine Pflegestation
60 Stunden              Notaufnahme
80 Stunden              Operationsbereich/Anästhesie
60 Stunden              Intensiv-Wachstation

260 Stunden Mindeststunden gesamt

Im Anschluss an das Krankenhauspraktikum findet dann das Staatsexamen zum Rettungsassistenten in unserer Einrichtung statt. Hierbei wird der Teilnehmer schriftlich, praktisch und mündlich geprüft. Das Staatsexamen dauert eine Woche(40 Stunden). Nach dem Staatsexamen steht der 1600-stündigen praktischen Ausbildung auf der Rettungswache nichts mehr im Wege und der Auszubildende beginnt nun mit seinem berufspraktischen Jahr in einer zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Lehrrettungswache. Hierbei bietet sich an, das Jahr bei einer der vier Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder der Feuerwehr zu absolvieren. Es gibt in Deutschland auch einige private Unternehmen, die in den kommunalen Rettungsdienst eingebunden sind; dies sind jedoch Ausnahmen.

Am Ende des berufspraktischen Jahres findet an der Lehrrettungswache ein Abschlussgerät mit dem betreuenden Lehrrettungsassistenten der der Wache und einem Notarzt aus dem jeweiligen Einsatzgebiet statt. In diesem Abschlussgespräch wird überprüft, ob der Auszubildende von diesem Zeitpunkt an alleinverantwortlich auf einem Rettungswagen eingesetzt werden kann. Nach dem erfolgreich geführten Abschlussgespräch werden nun vom Teilnehmer die gesamten Unterlagen bei der Feuerwehr der Stadt Essen eingereicht. In der Regel wird innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Wochen nach Prüfung aller Unterlagen die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Rettungsassistent ausgestellt(Berufsurkunde). Die Ausstellung der Urkunde ist kostenpflichtig und mit der Feuerwehr direkt abzurechnen.

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Zulassungsvorrausetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Berufsausbildung in beglaubigter Kopie
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Bewerbungsschreiben
  • Ärztliche Bescheinigung im Original, aus der hervorgeht, dass der Teilnehmer aus psychischer und physischer Sicht für die Ausbildung zum Rettungsassistenten geeignet ist und keine Krankheitserreger ausscheidet
  • Polizeiliches Führungszeugnis im Original, nicht älter als drei Monate
  • Geburtsurkunde in beglaubigter Kopie
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als ein Jahr (nur bei Ausbildung zum Rettungshelfer/Rettungssanitäter)
  • Rettungssanitäterzeugnis in beglaubigter Kopie(nur bei §8.2 RettAssG Aufbaulehrgang vom RettSan zum RettAss)
  • Krankenpflegerurkunde in beglaubigter Kopie (nur bei §8.3 RettAssG Aufbaulehrgang von der/dem Krankenschwester/Krankenpfleger zum RettAss)

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