Rettungsassistent Ausbildung & Rettungssanitäter Ausbildung

 
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Rettungsassistent /-in für examiniertes Pflegepersonal

Rettungsassistent /-in für examiniertes Pflegepersonal

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Examinierte Krankenpfleger und Krankenschwestern haben gem. § 8.3. RettAssG die Möglichkeit die Ausbildung zum Rettungsassistenten zu verkürzen.

Grundsätzlich kann dieser Personenkreis die schulische Ausbildung von 420 Stunden auf 200 Stunden reduzieren und die Ausbildung in der Klinik von 260 Stunden auf 100 Stunden verkürzen. Allerdings haben wir uns hier für einen anderen Weg entschieden:

Unsere Erfahrungen sowie Gespräche mit Teilnehmer haben gezeigt, dass diese stark verkürzte Form der Ausbildung unzureichend ist. Gerade im praktischen Umgang mit Notfällen zeigen Krankenpfleger und Krankenschwestern häufig noch starke Unsicherheiten.

Daher entschieden wir in unserem Arbeitskreis und mit der Bezirksregierung Düsseldorf, dass Krankenpfleger und Krankenschwestern am Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten nach § 8.2 RettAssG (400 Stunden) teilnehmen können.

So kommt auch dieser Personenkreis in den Genuss einer fundierten schulischen Ausbildung und die Qualität der Ausbildung lässt sich deutlich verbessern.

Klinische Ausbildung für Rettungsassistenten Nach § 8.3. RettAssG

50 Stunden Notaufnahme
20 Stunden Operationsbereich/ Anästhesie
30 Stunden Intensiv- Wachstation

100 Stunden Mindeststunden gesamt

Nach erfolgreicher Beendigung dieses zweiten Ausbildungsabschnittes erfolgt die Zulassung zum Staatsexamen, welches in unserer Einrichtung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt werden muss.

An die mit Erfolg abgelegte Prüfung schließt das 1600-stündige Praktikum an. Dieses muss an einer nach § 7 RettAssG zur Annahme von Praktikanten ermächtigte Lehrrettungswache stattfinden.

Legt der Teilnehmer dann noch das Abschlussgespräch erfolgreich ab, kann er alle Unterlagen bei der Feuerwehr der Stadt Essen zur Prüfung einreichen und nach vier bis sechs Wochen wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent ausgestellt. Die gebührenpflichtige Ausstellung der Urkunde wird direkt mit der Feuerwehr abgerechnet.