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Lehrrettungsassistent /-in |
Lehrrettungsassistent /-in
Diese Ausbildung soll den Rettungsassistenten zunächst befähigen, Praxisanleiter auf einer Lehrrettungswache zu sein. Aber auch die Tätigkeit als Dozent an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule in Deutschland kommt mit dieser Ausbildung in Betracht. Während dieser Ausbildung wird der angehende Lehrrettungsassistent methodisch und didaktisch geschult und damit in die Lage versetzt, im Bereich der Erwachsenenbildung eingesetzt zu werden.
Nach Empfehlungen der Hilfsorganisation dauert die Ausbildung 120 Stunden / 3 Wochen und beinhaltet zwei Teile:
- Ausbilder Breitenausbildung (1. Woche)
- Lehrrettungsassistent (2. und 3. Woche)
Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um an diesem Lehrgang teilnehmen zu können sowie zum Ablauf der Ausbildung:
Formale Zulassungsvoraussetzung:
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent
- Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung im Rettungsdienst
- Vollendung des 24. Lebensjahres
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original, nicht älter als 3 Monate
Von jedem Teilnehmer, benötigen wir die entsprechenden Nachweise in beglaubigter Kopie.
Inhaltliche Voraussetzungen:
- Es wird vorausgesetzt, das der Lehrgangsteilnehmer zur Vorbereitung auf die ersten Lehrgangswochen mindestens vier Hospitationen bei Erste- Hilfe- Lehrgängen besucht hat (dieser Punkt entfällt, wenn der Lehrgangsteilnehmer bereits eine gültige Lehrberechtigung zur Breitenausbildung vorlegt.)
- Eine dokumentierte HLW- Prüfung in der Ein- und Zweihelfermethode nach den Prüfungsstandards der Hilfsorganisationen, nicht älter als sechs Monate
Nicht zwingend nötig, aber anzuraten ist:
- Hospitation bei sanitäts- oder rettungsdienstlicher Aus- und Fortbildung
- Hospitation bei praktischen Einweisungen auf der Lehrrettungswache
- Hospitation bei sanitäts- oder rettungsdienstlichen Prüfungen
Rahmenlehrplan
Grundlagen der Berufsbildung (12 Stunden)
- Berufsbildung im Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland
- Gesellschaftspolitische Grundsätze der Berufsbildung
- Ausbildungsstätte im System der Berufsbildung
- Aufgaben, Stellung und Verantwortung des Ausbilders
Didaktik und Methodik der Ausbildung (75 Stunden)
- Ausbildungsinhalte und Ziele
- Funktion und Gliederung von Ausbildungsordnung
- Zusätzliche relevante Bestimmungen
- Vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe und artverwandte Tätigkeiten
Didaktische Aufarbeitung der Ausbildungsinhalte
- Grundsätze für die Umsetzung von der Ausbildungsverordnung
- Die Einführung des Auszubildenden in die Ausbildungsstätte
- Festlegung von Lernzielen, Gliederung der Ausbildung
- Festlegung der einzelnen Ausbildungsabschnitte
- Zusammenarbeit bei der Realisierung des Ausbildungsplans
Lehrverfahren und Lernprozesse in der Ausbildung
- Wesen und Begriff des Lernens
- Ablauf des Lernprozesses
- Bedeutung und Aufgaben der planmäßigen Unterweisung und Unterrichtung
- Methodischer Aufbau der planmäßigen Unterrichtung
- Anwendung von Medien/ Ausbildungsmitteln
- Lern- und Führungshilfen
- Beurteilen und Bewerten
Der Heranwachsende und der Erwachsene in der Ausbildung (15 Stunden)
- Notwendigkeit und Bedeutung entwicklungs- und situationsgerechter Menschenführung
- Entwicklungserscheinungen und Verhaltensweisen des Heranwachsenden
- Die Auseinandersetzung des Heranwachsenden und Erwachsenen mit Arbeit und Beruf
Rechtsgrundlage
- Verfassungsrecht, Berufsbildungsgesetz und Rettungsassistentengesetz
- Ausgewählte Artikel des Grundgesetzes zur Berufsbildung
- Berufsbildungsgesetz/ Institution des BBiG
- Das RettAssG
- Landesrechtliche Bestimmungen für die Ausbildung und den Rettungsdienst
- Eignung der Ausbildungsstätten und des Ausbildenden
- Ordnung der Berufsausbildung
- Prüfungsbestimmungen/ RettAssG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Arbeits- und Sozialrecht
- Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebliche Mitbestimmung
- Möglichkeiten der Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Unfall- und Gesundheitsschutz/ Gesundheitsfürsorgepflicht
- Soziale Komponenten der arbeits- und ausbildungsrechtlichen Bestimmungen
- Rechtliche Beziehungen zwischen Auszubildenden und Ausbildern
Prüfungen (8 Stunden)
- Schriftlicher Test/ Lehrprobe
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