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Ich weiss nicht ob mir wer hier weiterhelfen kann aber ich versuche es einfach mal ;D
Kann mir wer vll bei den Fragen weiterhelfen, habe schon im Internet geguckt. Bin mir aber nicht sicher.
1. Beschreiben sie die unterschiedlichen organisatorischen und technischen Komponenten des Rettungsdienstes für die Individualvorsorge von hilfsbedürftigen Personen.
Organisatorische Komponenten sind ja eigentlich:
-Leitstelle
-Hilfsfrist
-Rettungswachen
-Bedarfspläne
und technische:
-KTW, RTW, NEF, RTH, Führung und Logistik
nur war das schon die Antwort auf die erste Frage :-(
2. Durch wen kann der öffentliche Rettungsdienst im Sinne der gesetzlichen Vorgaben wahrgenommen werden und wie stellt sich die Qualitätssicherung dar.
Ist damit der §13, §18ff RettG NRW gemeint? Also das mitwirken freiwilliger Hilfsorganisationen?
3. Erläutern sie die Zuständigkeit von
-Bund
-Ländern
-Landkreisen/kreisfreien Städten
-Gemeinden
für den Sanitäts- und Rettungsdienst
4. In welchen Rechtsvorschriften sind die Zuständigkeiten für den Rettungsdienst geregelt?
5. Welche Melde- und Alamierungswege sind für den Rettungsdienst vorgesehen und wie sind diese üblicherweise realisiert worden?
Wäre für Hilfe dankbar.
Danke im vorraus
Vine
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